Die Hauptbrutzeit der Vögel ist von März bis Juni. Ab dem 15.06. kann der Form- und Pflegeschnittt
durchgeführt werden. Die Heckenhöhe von 130cm bzw. 180 cm am Hauptzufahrtsweg und 220 cm bei den Aussenhecken muss eingehalten werden. Vorher muss auf belegte Nester kontrolliert werden. Ein starker Rückschnitt bis in das Altholz oder das Herabsetzen auf den Stock ist erst ab dem 01.10. möglich.
Die Entfernung von Wildwuchs und Rasen vor der Hecke bleibt davon unberührt! Das ist natürlich regelmäßig ab Saisonstart durchzuführen und nicht erst nach dem 15.06.! Bei einigen steht das Gras und das Unkraut kniehoch vor der Hecke und stört das Bild der Anlage erheblich. Alle die das betrifft müssen umgehend dafür Sorge tragen, dass der Wildwuchs und das Gras bis zur Wegmitte entfernt wird.
Zeitpunkt des Heckenschnitts:
Eine weit verbreitete Meinung ist, dass erst nach dem 15. Juni mit dem Heckenschnitt begonnen werden sollte.
Die Bundesregelung befindet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) (vom 1. März 2010) und sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39 Abs. 3 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,… 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören… (5) Es ist verboten,… 2. Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Das niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass klargestellt, dass unter dem Begriff gärtnerisch genutzte Grundflächen auch Kleingartenanlagen fallen.
Das heißt nur, ein Form- und Pflegeschnitt darf zur Beseitigung des Zuwachses an der Hecke, auch in der Zeit vom 1.3. bis 30.09. durchgeführt werden. Vor dem Schnitt ist die Hecke zu kontrollieren, ob sie als Brut-und Lebensraum (Nester) von wild- lebende Tiere genutzt wird. In diesen Fällen ist der Schnitt zeitlich zu verschieben.Nicht durchführen darf man grundsätzlich einen starken Rückschnitt ins Altholz oder das Zurücksetzen auf den Stock in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
Ausnahmen bestehen bei kranken Bäumen sowie Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Auch hier muss vor dem Schnitt kontrolliert werden ob noch belegte Nester vorhanden sind und ggf. die Maßnahme verschoben werden muss. Artenschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten.
Quelle: https://www.gartenfreunde-braunschweig.de/vorstandsinfo/heckenschnitt