Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Ruhezeiten_________________________________________________________

 

Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 20. Juni 2017

§ 4 Ruhestörender Lärm

 

(1) Ruhezeiten sind

a) Sonn- und Feiertage ganztägig (Sonn und Feiertagsruhe)

 

b) Mittagsruhe an Werktagen die Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr  

    Nachtruhe 20:00 bis 07:00 Uhr

 

(2) Während der Ruhezeiten nach Abs. 1 sind Arbeiten im Freien mit Geräten und Maschinen nach dem Anhang der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV (wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder/Zerkleinerer, etc.) sowie mit sonstigen motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten (z. B. Sägen, Schleifmaschinen u.a.) verboten.

 

Aktuelles

 letzte Aktualisierung 23.04.2024

 _________________________

Wir haben wieder freie

Gärten!

28.04 um 11 Uhr

Besichtigung Garten 72

Anmeldung erbeten

__________________________

 "schwarzes Brett"

Für Angebote / Gesuche hängt für Euch ein Schaukasten an der Nordseite des Vereinsheimes

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?